Allgemeine Geschäftsbedingungen
der telecomunique GmbH, Kapellenstraße 22, 82008 Unterhaching
§ 1 Vertragspartner
1.1 Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind die telecomunique GmbH (nachfolgend:
„telecomunique/wir/uns“) und der Auftraggeber oder Kunde (nachfolgend: „Kunde“),
gemeinsam auch „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ genannt.
§ 2 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB,
nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
2.2 Der Vertragsschluss kommt nur zustande, wenn die telecomunique GmbH einen
Vertragsschluss ausdrücklich zustimmt. Der Vertragsschluss zwischen telecomunique
GmbH und dem Kunden kommt erst mit der Angebotsannahme oder dem Beginn der
vereinbarten Leistung zu Stande, je nach dem, was früher eintritt. Die Leistung gilt in
diesem Fall als Zustimmung.
2.3 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der telecomunique erfolgen ausschließlich auf
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen.
2.4 Wir sind berechtigt, für die vertragsgegenständlichen Leistungen, jederzeit ganz oder
teilweise Subunternehmer einzusetzen.
§ 3 Beschreibung unserer Leistungen
3.1 Wir erbringen Beratungs‐ und Betreuungsleistungen rund um die gesamte Unternehmens‐
Kommunikation unserer Kunden.
3.2 Wir sind selbst nicht Software‐ und/oder Hardwarehersteller, sondern Reseller, weswegen
wir Software, Hardware und IT‐Dienste in Ihrem Auftrag überwiegend von Dritten
beziehen. Um die in dem Angebot aufgeführten Produkte liefern zu können, greift
telecomunique auf Partnerunternehmen zurück. telecomunique vermittelt Verträge an
vermittelte Vertragspartner und tritt als zertifizierter Partner auf.
§ 4 Angebot und Vertragsabschluss
4.1 Die Angebote der telecomunique sind freibleibend und unverbindlich.
4.2 telecomunique ist nicht für den laufenden Betrieb der Systeme zuständig, lediglich für die
Vermittlung, Installation und Betreuung. Unter laufendem Betrieb werden alle Leistungen
der vermittelten Vertragspartner verstanden.
Die Betreuung umfasst die vereinbarten Leistungen der telecomunique in Bezug auf die
Konfiguration oder Abänderung der laufenden Systeme. Im Zweifel gilt eine
Verantwortung als nicht vereinbart. Beide Parteien haben die Möglichkeit, eine
Nachverhandlung über die Übernahme der Leistung gegen Mehrkosten zu verlangen,
welche die Gegenseite nur aus wichtigem Grund ablehnen kann.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die von uns angebotenen Preise sind, soweit nicht anders angegeben, Angaben in Euro
zuzüglich Mehrwertsteuer.
5.2 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne
jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
5.3 In sämtlichen Rechnungen sind die Summen der Brutto‐ und Nettopreise, sowie der
Mehrwert‐/Umsatzsteuer, klar ausgezeichnet. In sämtlichen Angeboten sind die
Nettopreise (Preise ohne Mehrwertsteuer) ausgezeichnet und gelten zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Es gilt der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige
Mehrwertsteuersatz.
5.4 Sofern auf Versandkosten verwiesen wird, meint dies unsere zum Zeitpunkt der
Vereinbarung gültigen Versandbedingungen.
5.5 Die telecomunique ist berechtigt, auch entgegen anders lautender Bestimmungen,
Zahlungen eines Kunden auf bestehende Forderungen anzurechnen und ausstehende
Forderungen durch Dritte (Inkasso‐Unternehmen) einfordern zu lassen.
§ 6 Allgemeine Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat die Lizenzbestimmungen der Hersteller zu beachten. Die vermittelte Hardund
Software darf nur vorschriftsmäßig und im Rahmen der geltenden Gesetzlage
verwendet werden.
6.2 Der Kunde hat uns bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich,
zweckdienlich und zumutbar zu unterstützen. Der Kunde wird daher alle erforderlichen
Mitwirkungshandlungen vornehmen und telecomunique GmbH alle erforderlichen
Dokumente, Passwörter und Zugänge ermöglichen, die telecomunique zur Erbringung der
Leistung benötigt.
6.3 Der Kunde nutzt die Software des vermittelten Unternehmens eigenverantwortlich.
6.4 Weiter wird der Kunde uns auf unsere Anforderung den Remote‐Zugriff auf seine
technische Infrastruktur entsprechend den von uns bekanntgegebenen Maßgaben
gewähren. Wir übernehmen keine Verantwortung für Übermittlungsfehler, die auf der
Übertragungsstrecke entstehen.
6.5 Der Kunde ist für die Entsorgung der gekauften Hardware oder vermittelten Nutzung der
Hardware dafür verantwortlich, dass die Hardware nach endgültiger Aufgabe ihrer
Nutzung entsorgt wird. telecomunique ist nicht verpflichtet, die Hardware als Altgeräte
gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Elektro‐ und Elektronikgerätegesetz oder einer anderen
gleichwertigen Vorschrift zurückzunehmen und zu entsorgen.
6.6 Kommt es durch eine Obliegenheitsverletzung zu einem Ausfall oder einer
Verschlechterung vermittelter Hard‐ oder Software befreit dies den Kunden nicht von
seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber telecomunique.
6.7 Kann eine Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht
oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, insbesondere weil die in diesem Paragrafen
genannten Mitwirkungsleistungen durch den Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt
worden sind, hat der Kunde die hierdurch entstehenden Schäden und zusätzliche
Aufwendungen zu ersetzen.
Ferner verlängern sich in diesem Fall sämtliche zwischen den Parteien vereinbarten
Leistungsfristen und/oder ‐termine um den Zeitraum der durch den Kunden zu
vertretenden Verzögerung. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
§ 7 Liefer‐ und Leistungsbedingungen
7.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch
telecomunique steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der
telecomunique durch Lieferanten und Hersteller, sowie der Versanddienstleister.
7.2 Im Fall, dass Waren nicht lieferbar sind, behält sich die telecomunique das Recht vor,
Waren gleicher Art, Güte und Preises als Ersatz zu liefern, die als vertragsgemäße Leistung
gelten, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen widerspricht.
7.3 Für den Fall, dass der Versand von Waren vereinbart wurde, ist dieser nur zu einem Wert
von bis zu 500,00 € auf Risiken versichert. Der Kunde ist verpflichtet von sich aus Ware
höher zu versichern oder sich über die Bedingungen der Versicherung bei telecomunique
zu informieren, wenn er Waren im Wert von mehr als 500,00 € versenden lassen will. Im
Fall des Abhandenkommens von Waren und deren Nachsendung von Ersatz entfällt die
Leistungsverpflichtung des Kunden gegenüber telecomunique nicht.
7.4 Die telecomunique ist nicht für das bestehende Netzwerk und Internet des Kunden
zuständig, sowie auch nicht für die Qualitätsoptimierung im Netzwerk. Der Kunde hat
selbst Sorge zu tragen, dass das Netzwerk sowie die Firewall für das angebotene Produkt
geeignet ist und die benötigte Verbindungsgeschwindigkeit aufbringt. Für Arbeitsstunden,
welche die telecomunique mit der Hilfestellung sowie Konfiguration des Netzwerks und
Firewall des Kunden erbringt, sind diese nicht Bestandteil des Angebots sowie der
Auftragsbestätigung und werden gesondert abgerechnet. Es wird keinerlei Haftung
übernommen bei der fehlerhaften Konfiguration der Infrastruktur des Kunden (Netzwerk,
Firewall etc.).
7.5 Liefer‐ und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und anderer
unvorhersehbarer Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder diese
unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Frist hinauszuschieben.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des
Rechnungsbetrags Eigentum, bzw. geistiges Eigentum der telecomunique GmbH.
§ 9 Datenschutz und Datensicherheit
9.1 Die Datenschutzbestimmungen sind unserer Internetseite
https://telecomunique.de/datenschutzerklaerung/ zu entnehmen.
9.2 Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, hat grundsätzlich allein der Kunde bei
Installationen und Reparaturen für die Datensicherheit bzw. für eine erforderliche
Datensicherung zu sorgen.
9.3 Der Kunde ist selbst für die sachgemäße Aufbewahrung und Verfügbarkeit von
Systemkennwörtern und für die Sicherung seiner Daten in EDV‐Anlagen verantwortlich.
Ansprüche gegenüber der telecomunique sind ausgeschlossen.
9.4 Wir beachten bei der Durchführung von Lieferungen und der Ausführung von Leistungen
die datenschutzrechtlichen Vorschriften und haben unsere Mitarbeiter zur Wahrung des
Datengeheimnisses verpflichtet.
9.5 Übermittelt der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten
an uns, so ist dieser für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
verantwortlich. Wir werden die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der
Weisungen des Kunden speichern und/oder verarbeiten.
9.6 Nach Vertragsbeendigung werden die Daten des Kunden gelöscht, soweit wir nicht durch
gesetzliche Pflichten, insbesondere zu beachtende Aufbewahrungspflichten oder
rechtliche Ansprüche des Kunden oder Dritter zu einer längeren Aufbewahrung
gezwungen sind.
§ 10 Haftung
10.1 Für Hard‐ und Software des vermittelten Unternehmens wird keine Haftung übernommen.
Für die Vermittlung dieser Hard‐ und Software gelten die Haftungsbedingungen.
Telecomunique haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der
telecomunique oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei einer schuldhaft
verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von telecomunique ist in Fällen grober
Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
telecomunique haftet für die Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf)
oder soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der vermittelten Leistungen übernommen hat. Der Schadenersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Regelungen gelten für alle
Schadenersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter
Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf vergeblichen Aufwendungen. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung
nicht verbunden.
§ 11 Rücktritt vom Vertrag
11.1 Die telecomunique kann vom Vertrag zurücktreten
a) wenn der Kunde seine Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten im Sinne von § 6
dieser Geschäftsbedingung hartnäckig verletzt und trotz vorausgegangener Mahnung
nicht einhält.
b) wenn die Hard‐ und Software, sowie sonstigen Anforderungen an die Waren des
vermittelten Unternehmens vom Kunden oder dessen Hard‐ und Software nicht erfüllt
werden und der Kunde binnen einer gesetzlichen Frist von einem Monat keine Abhilfe
schafft.
c) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz zweifacher Mahnung nicht
nachkommt.
§ 12 Geheimhaltung
12.1 Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von
telecomunique zugänglichen Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig
als Geschäfts‐ oder Betriebsgeheimnisse der telecomunique erkennbar sind und
vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zu
Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte
weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 13 Gerichtsstand
13.1 Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten ist der Unternehmenssitz der
telecomunique GmbH.
13.2 Für sämtliche Verträge mit der telecomunique gilt das aktuelle Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung ausländischer Rechte ist ausgeschlossen, soweit ihr nicht
schriftlich zugestimmt wird.
13.3 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
13.4 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen davon unberührt.