Allgemeine Geschäftsbedingungen

der telecomunique GmbH, Kapellenstraße 22, 82008 Unterhaching

§ 1 Vertragspartner

1.1 Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind die telecomunique GmbH (nachfolgend:

„telecomunique/wir/uns“) und der Auftraggeber oder Kunde (nachfolgend: „Kunde“),

gemeinsam auch „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ genannt.

§ 2 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB,

nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

2.2 Der Vertragsschluss kommt nur zustande, wenn die telecomunique GmbH einen

Vertragsschluss ausdrücklich zustimmt. Der Vertragsschluss zwischen telecomunique

GmbH und dem Kunden kommt erst mit der Angebotsannahme oder dem Beginn der

vereinbarten Leistung zu Stande, je nach dem, was früher eintritt. Die Leistung gilt in

diesem Fall als Zustimmung.

2.3 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der telecomunique erfolgen ausschließlich auf

Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen

Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als

angenommen.

2.4 Wir sind berechtigt, für die vertragsgegenständlichen Leistungen, jederzeit ganz oder

teilweise Subunternehmer einzusetzen.

§ 3 Beschreibung unserer Leistungen

3.1 Wir erbringen Beratungs‐ und Betreuungsleistungen rund um die gesamte Unternehmens‐

Kommunikation unserer Kunden.

3.2 Wir sind selbst nicht Software‐ und/oder Hardwarehersteller, sondern Reseller, weswegen

wir Software, Hardware und IT‐Dienste in Ihrem Auftrag überwiegend von Dritten

beziehen. Um die in dem Angebot aufgeführten Produkte liefern zu können, greift

telecomunique auf Partnerunternehmen zurück. telecomunique vermittelt Verträge an

vermittelte Vertragspartner und tritt als zertifizierter Partner auf.

§ 4 Angebot und Vertragsabschluss

4.1 Die Angebote der telecomunique sind freibleibend und unverbindlich.

4.2 telecomunique ist nicht für den laufenden Betrieb der Systeme zuständig, lediglich für die

Vermittlung, Installation und Betreuung. Unter laufendem Betrieb werden alle Leistungen

der vermittelten Vertragspartner verstanden.

Die Betreuung umfasst die vereinbarten Leistungen der telecomunique in Bezug auf die

Konfiguration oder Abänderung der laufenden Systeme. Im Zweifel gilt eine

Verantwortung als nicht vereinbart. Beide Parteien haben die Möglichkeit, eine

Nachverhandlung über die Übernahme der Leistung gegen Mehrkosten zu verlangen,

welche die Gegenseite nur aus wichtigem Grund ablehnen kann.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die von uns angebotenen Preise sind, soweit nicht anders angegeben, Angaben in Euro

zuzüglich Mehrwertsteuer.

5.2 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne

jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

5.3 In sämtlichen Rechnungen sind die Summen der Brutto‐ und Nettopreise, sowie der

Mehrwert‐/Umsatzsteuer, klar ausgezeichnet. In sämtlichen Angeboten sind die

Nettopreise (Preise ohne Mehrwertsteuer) ausgezeichnet und gelten zzgl. der gesetzlichen

Mehrwertsteuer. Es gilt der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige

Mehrwertsteuersatz.

5.4 Sofern auf Versandkosten verwiesen wird, meint dies unsere zum Zeitpunkt der

Vereinbarung gültigen Versandbedingungen.

5.5 Die telecomunique ist berechtigt, auch entgegen anders lautender Bestimmungen,

Zahlungen eines Kunden auf bestehende Forderungen anzurechnen und ausstehende

Forderungen durch Dritte (Inkasso‐Unternehmen) einfordern zu lassen.

§ 6 Allgemeine Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hat die Lizenzbestimmungen der Hersteller zu beachten. Die vermittelte Hardund

Software darf nur vorschriftsmäßig und im Rahmen der geltenden Gesetzlage

verwendet werden.

6.2 Der Kunde hat uns bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich,

zweckdienlich und zumutbar zu unterstützen. Der Kunde wird daher alle erforderlichen

Mitwirkungshandlungen vornehmen und telecomunique GmbH alle erforderlichen

Dokumente, Passwörter und Zugänge ermöglichen, die telecomunique zur Erbringung der

Leistung benötigt.

6.3 Der Kunde nutzt die Software des vermittelten Unternehmens eigenverantwortlich.

6.4 Weiter wird der Kunde uns auf unsere Anforderung den Remote‐Zugriff auf seine

technische Infrastruktur entsprechend den von uns bekanntgegebenen Maßgaben

gewähren. Wir übernehmen keine Verantwortung für Übermittlungsfehler, die auf der

Übertragungsstrecke entstehen.

6.5 Der Kunde ist für die Entsorgung der gekauften Hardware oder vermittelten Nutzung der

Hardware dafür verantwortlich, dass die Hardware nach endgültiger Aufgabe ihrer

Nutzung entsorgt wird. telecomunique ist nicht verpflichtet, die Hardware als Altgeräte

gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Elektro‐ und Elektronikgerätegesetz oder einer anderen

gleichwertigen Vorschrift zurückzunehmen und zu entsorgen.

6.6 Kommt es durch eine Obliegenheitsverletzung zu einem Ausfall oder einer

Verschlechterung vermittelter Hard‐ oder Software befreit dies den Kunden nicht von

seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber telecomunique.

6.7 Kann eine Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht

oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, insbesondere weil die in diesem Paragrafen

genannten Mitwirkungsleistungen durch den Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt

worden sind, hat der Kunde die hierdurch entstehenden Schäden und zusätzliche

Aufwendungen zu ersetzen.

Ferner verlängern sich in diesem Fall sämtliche zwischen den Parteien vereinbarten

Leistungsfristen und/oder ‐termine um den Zeitraum der durch den Kunden zu

vertretenden Verzögerung. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 7 Liefer‐ und Leistungsbedingungen

7.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes

vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch

telecomunique steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der

telecomunique durch Lieferanten und Hersteller, sowie der Versanddienstleister.

7.2 Im Fall, dass Waren nicht lieferbar sind, behält sich die telecomunique das Recht vor,

Waren gleicher Art, Güte und Preises als Ersatz zu liefern, die als vertragsgemäße Leistung

gelten, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen widerspricht.

7.3 Für den Fall, dass der Versand von Waren vereinbart wurde, ist dieser nur zu einem Wert

von bis zu 500,00 € auf Risiken versichert. Der Kunde ist verpflichtet von sich aus Ware

höher zu versichern oder sich über die Bedingungen der Versicherung bei telecomunique

zu informieren, wenn er Waren im Wert von mehr als 500,00 € versenden lassen will. Im

Fall des Abhandenkommens von Waren und deren Nachsendung von Ersatz entfällt die

Leistungsverpflichtung des Kunden gegenüber telecomunique nicht.

7.4 Die telecomunique ist nicht für das bestehende Netzwerk und Internet des Kunden

zuständig, sowie auch nicht für die Qualitätsoptimierung im Netzwerk. Der Kunde hat

selbst Sorge zu tragen, dass das Netzwerk sowie die Firewall für das angebotene Produkt

geeignet ist und die benötigte Verbindungsgeschwindigkeit aufbringt. Für Arbeitsstunden,

welche die telecomunique mit der Hilfestellung sowie Konfiguration des Netzwerks und

Firewall des Kunden erbringt, sind diese nicht Bestandteil des Angebots sowie der

Auftragsbestätigung und werden gesondert abgerechnet. Es wird keinerlei Haftung

übernommen bei der fehlerhaften Konfiguration der Infrastruktur des Kunden (Netzwerk,

Firewall etc.).

7.5 Liefer‐ und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und anderer

unvorhersehbarer Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder diese

unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der

Behinderung zzgl. einer angemessenen Frist hinauszuschieben.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des

Rechnungsbetrags Eigentum, bzw. geistiges Eigentum der telecomunique GmbH.

§ 9 Datenschutz und Datensicherheit

9.1 Die Datenschutzbestimmungen sind unserer Internetseite

https://telecomunique.de/datenschutzerklaerung/ zu entnehmen.

9.2 Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, hat grundsätzlich allein der Kunde bei

Installationen und Reparaturen für die Datensicherheit bzw. für eine erforderliche

Datensicherung zu sorgen.

9.3 Der Kunde ist selbst für die sachgemäße Aufbewahrung und Verfügbarkeit von

Systemkennwörtern und für die Sicherung seiner Daten in EDV‐Anlagen verantwortlich.

Ansprüche gegenüber der telecomunique sind ausgeschlossen.

9.4 Wir beachten bei der Durchführung von Lieferungen und der Ausführung von Leistungen

die datenschutzrechtlichen Vorschriften und haben unsere Mitarbeiter zur Wahrung des

Datengeheimnisses verpflichtet.

9.5 Übermittelt der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten

an uns, so ist dieser für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften

verantwortlich. Wir werden die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der

Weisungen des Kunden speichern und/oder verarbeiten.

9.6 Nach Vertragsbeendigung werden die Daten des Kunden gelöscht, soweit wir nicht durch

gesetzliche Pflichten, insbesondere zu beachtende Aufbewahrungspflichten oder

rechtliche Ansprüche des Kunden oder Dritter zu einer längeren Aufbewahrung

gezwungen sind.

§ 10 Haftung

10.1 Für Hard‐ und Software des vermittelten Unternehmens wird keine Haftung übernommen.

Für die Vermittlung dieser Hard‐ und Software gelten die Haftungsbedingungen.

Telecomunique haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der

telecomunique oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei einer schuldhaft

verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den

gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von telecomunique ist in Fällen grober

Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

telecomunique haftet für die Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind

Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt

erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf)

oder soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die

Beschaffenheit der vermittelten Leistungen übernommen hat. Der Schadenersatzanspruch

für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,

vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Regelungen gelten für alle

Schadenersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen

Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter

Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf vergeblichen Aufwendungen. Eine

Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung

nicht verbunden.

§ 11 Rücktritt vom Vertrag

11.1 Die telecomunique kann vom Vertrag zurücktreten

a) wenn der Kunde seine Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten im Sinne von § 6

dieser Geschäftsbedingung hartnäckig verletzt und trotz vorausgegangener Mahnung

nicht einhält.

b) wenn die Hard‐ und Software, sowie sonstigen Anforderungen an die Waren des

vermittelten Unternehmens vom Kunden oder dessen Hard‐ und Software nicht erfüllt

werden und der Kunde binnen einer gesetzlichen Frist von einem Monat keine Abhilfe

schafft.

c) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz zweifacher Mahnung nicht

nachkommt.

§ 12 Geheimhaltung

12.1 Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von

telecomunique zugänglichen Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig

als Geschäfts‐ oder Betriebsgeheimnisse der telecomunique erkennbar sind und

vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zu

Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte

weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§ 13 Gerichtsstand

13.1 Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten ist der Unternehmenssitz der

telecomunique GmbH.

13.2 Für sämtliche Verträge mit der telecomunique gilt das aktuelle Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Die Anwendung ausländischer Rechte ist ausgeschlossen, soweit ihr nicht

schriftlich zugestimmt wird.

13.3 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

13.4 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit

der übrigen Bestimmungen davon unberührt.